Notar
Der Notar übt ein öffentlich verliehenes Amt aus. Er nimmt Beglaubigungen von Unterschriften und Beurkundungen von Erklärungen vor.
Beurkundungen werden u.a. bei folgenden Rechtsgeschäften durchgeführt:
- Immobilienkaufvertrag / Grundstückskaufvertrag
- Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag
- Gesellschaftsvertrag
- Ehevertrag und andere familienrechtliche Verträge
- Grundpfandsrechtbestellung, wie die Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsunterwerfung oder die Hypothekenbestellung
- Hofübergabevertrag
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzleiräume kommen kann, den besucht die Notarin gerne zuhause, im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung.