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Notar

Der Notar übt ein öffentlich verliehenes Amt aus. Er nimmt Beglaubigungen von Unterschriften und Beurkundungen von Erklärungen vor.
Beurkundungen werden u.a. bei folgenden Rechtsgeschäften durchgeführt:

  • Immobilienkaufvertrag / Grundstückskaufvertrag
  • Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Ehevertrag und andere familienrechtliche Verträge
  • Grundpfandsrechtbestellung, wie die Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsunterwerfung oder die Hypothekenbestellung
  • Hofübergabevertrag

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzleiräume kommen kann, den besucht die Notarin gerne zuhause, im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung.