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Impressum.

Verantwortlich für den Inhalt:

Rechtsanwalt Eckhard Bückendorf
Rechtsanwältin und Notarin Iris Burgstaler

 

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie über die Homepage:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
www.brak.de

Westfälische Notarkammer Hamm
www.bnotk.de

 

Aufsicht

Den Rechtsanwälten Bödding und Bückendorf und der Rechtsanwältin und Notarin Burgstaler wurde ihre Berufsbezeichnung in Deutschland verliehen. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm und unterliegen im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit den folgenden berufsrechtlichen Regelungen: BRAO, BORA, RVG, FAO, die unter brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht eingesehen werden können. Frau Notarin Burgstaler wurde von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm zur Notarin ernannt. Sie unterliegt im Rahmen ihrer notariellen Tätigkeit den folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Richtlinien der Westfälischen Notarkammer gem. § 67 Abs. 2 BNotO. Eine Zusammenstellung der berufsrechtlichen Regelungen für Notare findet sich unter: www.notar.de/der-notar/berufsrecht. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Notare ist der Präsident des Landgerichts Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld. Zuständige Notarkammer: Westfälische Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon 0 23 81 / 9 69 59 – 0, Telefax 0 23 81 / 9 69 59 – 51, E-Mail info@westfaelische-notarkammer.de. Berufshaftpflichtversicherung Allianz Versicherungs AG, Großer Burstah 3, 20457 Hamburg.

Haftungshinweis

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Informationen zur alternativen Streitbeilegung – Neue Hinweispflichten

 
1. Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung

Seit 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Erfasst werden nicht nur Online-Dienstleistungsverträge, die über die Internetseite des Rechtsanwaltes angebahnt werden, sondern auch Dienstleistungsverträge, die „auf einem anderen elektronischen Wege“ angeboten werden. Von dieser Informationspflicht sind also ausschließlich Rechtsanwälte, die Online-Dienstverträge i.S.d. Art. 4 Abs. 1 lit.e der ODR-Verordnung mit Verbrauchern schließen, betroffen. Eine Verlinkung im Impressum auf der Anwalts-Homepage dürfte ausreichend sein. Der Informationstext könnte z.B. lauten: „Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr/ Alternativ können Sie auch die Information über die OS-Plattform in einem gesonderten Link außerhalb des Impressums darstellen. Dann ist auch die eigene E-Mail-Adresse anzugeben.

2. Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Ab 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte unter bestimmten Umständen auf ihrer Homepage und/oder in ihren AGBs leicht zugänglich, klar und verständlich über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen. Vor Entstehen einer Streitigkeit müssen Rechtsanwälte, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Beschäftigte hatten und eine Webseite unterhalten und/oder AGBs verwenden, auf ihrer Webseite und/oder in ihren ABGs darauf hinweisen, ob sie bereit sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Sofern sie dazu bereit sind, muss die zuständige Stelle benannt werden. Nach Entstehen einer Streitigkeit muss jeder Rechtsanwalt den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären, ob er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.

Bildnachweis

Seite 404 – Sternenhimmel: Bild von FelixMittermeier auf Pixabay